Schule im Hummetal

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Die Schule im Hummetal verfolgt ein Leitbild, in dem das respektvolle und gewaltfreie Zusammenleben aller dieser Schule angehörigen Personen eine große Bedeutung hat. Neben vielen pädagogischen und praxisorientierten Maßnahmen soll auch die Schulordnung dazu dienen, dieses Leitbild präventiv, begleitend und nachhaltig zu verfolgen.

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben und dient der Sicherheit aller Personen und der Pflege des Inventars der Schule und ist damit für alle an der Schule arbeitenden und befindlichen Personen bindend! Also muss sich jeder entsprechend der Schulordnung verhalten.

Die Schulordnung ist zu Beginn eines jeden Schuljahres von den KlassenlehrerInnen im Unterricht zu besprechen und auf ihre Aktualität zu überprüfen. Änderungen müssen von der Gesamtkonferenz beschlossen werden.

Allgemeines

Jeder hat die Pflicht, das Gebäude und das Schulgelände sauber zu halten.Die sorgfältige Behandlung aller zur Schule gehörenden Räume und Einrichtungen wird als selbstverständlich betrachtet.Für alle Beschädigungen am Gebäude, am Schulinventar und an den Außenanlagen wird der Verursacher zur Rechenschaft gezogen. Schäden sind sofort dem Schulleiter, dem Hausmeister oder einer Sekretärin zu melden.Alle SchülerInnen der Schule haben die Anordnungen sämtlicher Lehrkräfte, der Sekretärinnen und des Hausmeisters zu befolgen.

Verhalten im Gebäude und auf dem Schulhof (Schulgelände)

Verhalten vor, während und nach den Pausen

Die SchülerInnen verlassen zu Beginn der Pause vor der Lehrkraft den Unterrichtsraum. Sie dürfen selbst entscheiden, ob sie die Pause im Gebäude oder auf dem Schulhof verbringen wollen. Sie dürfen sich aber nicht in den Klassen- oder Fachräumen aufhalten, sondern nur in der Halle (Forum) und den Gängen des Erdgeschosses. Auch der Aufenthalt in den Treppenhäusern ist verboten! Im Realschulbereich dürfen sich die SchülerInnen in den Pausen nur bis Höhe Werkräume – Putzraum aufhalten. Der dahinterliegende Bereich darf in den Pausen nicht betreten werden. Der Gang auf die Toilette ist natürlich gestattet.

Es wird aber dringend empfohlen, bei schönem Wetter die Pause im Freien auf dem Schulhof zu verbringen.

 

Der Schulhof definiert sich nur als die befestigte Fläche auf dem Schulgelände. Das Betreten der Rasenflächen wird nur in Ausnahmefällen gestattet.Gegen Ende der Pause schließt die aufsichtsführende Lehrkraft die Klassenräume auf.Nach der Pause begeben sich die SchülerInnen in ihren Klassenraum und schließen die Tür.Die Lehrkraft schließt nach dem Unterricht die Klassenräume im Realschultrakt, im Erdgeschoss des Hauptschulbereiches sowie die Fachräume ab.Das Lehrerzimmer darf von SchülerInnen nur nach Aufforderung und in Begleitung von einer Lehrkraft betreten werden.Das Laufen im Gebäude ist wegen einer dadurch entstehenden Verletzungsgefahr verboten.Die zweckentfremdete Benutzung von den installierten Spielgeräten und Sitzgelegenheiten ist ebenfalls nicht gestattet.

Verlassen des Schulgrundstückes

Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind:

a) notwendiger Besuch eines Arztes,

b) Besuch der Bücherei in der Domänenburg zur Buchleihe (gilt nur für auswärtige Schüler!),

c) Erledigungen mit Genehmigung oder im Auftrag der Schule.

Für diese Fälle benötigen die SchülerInnen eine schriftliche Genehmigung, die durch eine/n LehrerIn ausgestellt werden kann. Vordrucke dafür sind im Sekretariat zu erhalten.

Rauchen, Genuss von Alkohol und Drogen

Das Rauchen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist grundsätzlich verboten. Auch an der Bushaltestelle ist das Rauchen für SchülerInnen der Schule im Hummetal grundsätzlich untersagt. SchülerInnen, die sechzehn Jahre oder älter sind, ist das Rauchen im o.a. Bereich untersagt. Der Genuss von Alkohol und Drogen, gleich welcher Art, ist ebenfalls verboten.Abfälle gehören sortiert in die entsprechenden Behälter. Jede Klasse sorgt eine Woche lang für die Abfallbeseitigung auf dem Schulhof. (Näheres regelt der Hofdienstplan und ist bindend für die Klassen).Schusswaffen, Knallkörper, feststehende und andere Messer und ähnliche gefährliche Gegenstände, mit denen man Schaden anrichten kann (z.B. Feuerzeuge), dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

Spiele und technische Geräte

Skateboards, Rollschuhe und Kickboards, Recorder, MP3-Player, Radios und Gameboys dürfen außer zu Unterrichtszwecken nicht in der Schule benutzt werden.

Handys und andere Tonwiedergabegeräte

(1) Vor der Schule werden Handys und andere Musikwiedergabegeräte ausgeschaltet, und verschwinden samt Kopfhörern in den Taschen oder Kleidung!

(2) In den beiden großen Pausen und in der Mittagspause gilt folgende Ausnahme:Schüler/innen, die o.g. Geräte benutzen möchten, dürfen dies auf dem kleinen Schulhof tun, jedoch ohne Belästigung der Mitschüler, d.h. „lautlos“ mit Kopfhörer! Die Geräte werden am Ende dieser Pausen wieder ausgeschaltet.

3) Das Anfertigen von Videos und Fotos ist grundsätzlich verboten!

(4) Bei Zuwiderhandlungen werden die o.g. Geräte für mindestens 1 Woche eingezogen!

Geldaufbewahrung

Im eigenen Interesse sollten SchülerInnen keine größeren Geldmengen oder Wertgegenstände mit sich führen. Die Schule kommt nicht für Diebstähle und Verluste (Geld, Schmuck, Wertgegenstände etc.) auf.

Fahrräder

SchülerInnen, die mit dem Fahrrad, einem Mofa, einem Kleinkraftrad u. ä. zur Schule kommen, tun das auf eigenen Wunsch und auf eigene Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstählen oder Sachschäden. Die Fahrräder müssen in die für sie vorgesehenen Fahrradständer abgestellt werden.

Auf dem „Weg zur Grundschule“ sind Mofas, Fahrräder, Kleinkrafträder u. ä. zu schieben.

Feueralarm

Der Fluchtplan für die einzelnen Klassen ist den Schülern und Schülerinnen von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer zu erläutern.

Sportunterricht

Die SchülerInnen begeben sich nach Anweisung der SportlehrerInnen geschlossen mit der Lehrkraft auf dem kürzesten Wege zu den Sportstätten und verlassen diese auch wieder gemeinsam.Die Sportstätten und Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln. Material darf nur von den jeweiligen Lehrkräften ausgegeben und auch wieder eingesammelt werden.Wertgegenstände, z.B. Uhren, Schmuck usw. werden während des Sportunterrichtes nicht getragen. Die SchülerInnen haben die Möglichkeit, diese Dinge der jeweiligen Sportlehrerin oder dem Sportlehrer zur Aufbewahrung anzuvertrauen.

Fachunterricht

Für den Unterricht in Fachräumen warten die SchülerInnen nach Absprache mit den Fachlehrkräften an ausgewiesenen Stellen.

Werfen von Gegenständen, Anlegen von Schurrbahnen

Das Werfen von Steinen, Schneebällen, Dosen und anderen Gegenständen ist verboten. Auch das Anlegen von Schurrbahnen und so genanntes „Einseifen“ ist strengstens untersagt, da dadurch Unfälle entstehen können.

Verhalten im Klassenraum

Während des Unterrichts wird nicht gegessen, getrunken oder Kaugummi gekaut.Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Platzes und jede Klasse für die Sauberkeit und Ordnung des von ihr benutzten Unterrichtsraumes verantwortlich.Ist die unterrichtende Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn der jeweiligen Stunde noch nicht erschienen, informiert der Klassensprecher oder die Sprecherin die Schulleitung oder das Sekretariat.Bei Unterrichtsende hat die jeweilige Lehrkraft gemeinsam mit den SchülerInnen sicherzustellen, dass der Klassenraum sauber und aufgeräumt, das Licht ausgeschaltet ist, die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt sind.

Gesundheit / Unfälle

Bei gesundheitlichen Problemen oder Unfällen ist das Sekretariat zu benachrichtigen, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. In den Pausen ist der Schulsanitätsdienst im Krankenzimmer zu erreichen.

Wettervorhersage

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